Aus unserem Blog
Nach dem Jurastudium startete Sinja Huesgen klassisch im Notariat. Doch schnell war klar: Sie wollte ein moderneres und dynamischeres Umfeld. Heute ist sie Rechtsanwältin bei MORGENSTERN, spezialisiert auf IT- und Datenschutzrecht.
Viele glauben, mit dem Einsatz von KI müsse man nicht mehr denken. Aber stimmt das wirklich? Zwingt uns KI nicht eher dazu, kritischer, kreativer und reflektierter zu denken? Sie kann Routineaufgaben übernehmen, aber keine Verantwortung tragen. Sie liefert Vorschläge, aber keine Haltung.
Nach unserem letzten Beitrag zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) widmen wir uns einem weiteren zentralen Element eines wirksamen Datenschutzmanagements: dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT).
Lernen muss nicht teuer sein, es muss effizient sein. In vielen Unternehmen gilt noch die Faustregel: Schulung = Kostenstelle. Das ist längst überholt. Was ist heute möglich?
Künstliche Intelligenz kann beeindruckende Dinge leisten. Sie erleichtert unseren Alltag, hilft uns im Job und eröffnet neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig macht sie es Betrüger*innen leichter und täuschend echte E-Mails, manipulierte Bilder, gefälschte Videos oder Stimmen von vermeintlich vertrauten Personen tauchen immer häufiger auf.
Getreu dem Motto „kein Datenschutz ohne Datensicherheit“ geht es diesmal um den etwas technischer geprägten Teil des Datenschutzrechts – nämlich um die technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOMs“).
Für das Verständnis ist es zunächst wichtig zu wissen, was man unter den TOMs versteht.
Die Reform des Vergaberechts wirft ihre Schatten voraus. Nachdem letztes Jahr bereits die Ampel-Koalition einen Versuch hierzu unternommen hatte, den sie nicht mehr beenden konnte, will nun auch die neue Bundesregierung das Vergaberecht reformieren.
Im neuesten Artikel unserer Beitragsreihe befassen wir uns mit einem wichtigen Thema, das in der Praxis oft für Abgrenzungsschwierigkeiten sorgt: Das Konstrukt der Auftragsverarbeitung. Ein AV-Vertag ist deshalb wichtig, weil er die Rechtsgrundlage, Pflichten und Rahmenbedingungen festlegt, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

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