Aus unserem Blog
KI bietet viel Potential, daran besteht kein Zweifel. Sie birgt aber auch genauso viele Risiken, die beim Einsatz dieser Systeme stets berücksichtigt werden müssen. Sowohl die teilweise intransparente Verarbeitung personenbezogener Daten, die mit datenschutzrechtlichen Fallstricken einherkommt, als auch Gefahren rund um die Informationssicherheit in Unternehmen dürfen hierbei nicht vernachlässigt werden.
Wie wichtig der Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten ist, liegt auf der Hand: Das Know-how eines Unternehmens sowie vertrauensvolle Arbeits- und Geschäftsbeziehungen sind entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch der Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten dient nicht nur dem eigenen Interesse, sondern auch der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
Du möchtest Newsletter versenden? Dann aufgepasst: Um rechtlich abgesichert zu sein, brauchst du gleich zwei Einwilligungen. Warum? Der Gesetzgeber schützt uns nicht nur vor Datenmissbrauch, sondern auch vor ungewollter Werbung.
Und Hand aufs Herz – wer möchte schon täglich ungefragt mit E-Mails bombardiert werden?
„Personenbezogene Daten“ und „Verarbeitung“ sind in Art. 4 DS-GVO definiert: Demnach sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO), also zum Beispiel: Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung.
In unserer Reihe „Basis-Wissen Datenschutz“ erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, Begriffe und Themen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Doch bevor wir damit starten, wollen wir uns zunächst vor Augen halten, worum es beim Datenschutz eigentlich geht. Der Datenschutz ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in unserem Grundrecht verankert.
Die Notwendigkeit einer Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes ist unbestritten. Nun haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen Referentenentwurf vorgelegt. Schafft das neue Gesetz nun endlich Klarheit im Beschäftigtendatenschutz?
Im betrieblichen Gesundheitsmanagement stellen sich zahlreiche Fragen rund um den Datenschutz. Schließlich werden dabei Gesundheitsdaten verarbeitet, bei denen besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten ist. Doch was bedeutet betriebliches Gesundheitsmanagement eigentlich, warum ist Datenschutz dabei so wichtig und wie wird der Datenschutz sichergestellt? Darum geht es in folgendem Beitrag.
Trotz der wachsenden Bedeutung von Cybersicherheit, steigenden Investitionen und immer strikteren Compliance-Anforderungen, die Organisationen unter Druck setzen, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, hören wir weiterhin fast täglich von Cyberangriffen auf Unternehmen jeder Größe – von multinationalen Konzernen bis hin zu mittelständischen Betrieben und öffentlichen Institutionen.
(EuGH, Urt. v. 13.6.2024 – C-737/22)
Im Vergaberecht gilt, dass Auftraggeber Aufträge soweit möglich in Fach- und Teillose aufteilen müssen. Hierbei handelt es sich um einen der zentralen Grundsätze des Vergaberechts. Bei der genauen Gestaltung verfügen die Auftraggeber aber über einigen Spielraum.